Die Corona-Maßnahmen ändern sich momentan schnell. Wir halten Euch hier auf dem Laufenden!
Kurz gesagt: wir unterliegen weiterhin der 3-G-Regelung und einer teilweisen Maskenpflicht.
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Folgende Infos haben wir heute von unserem "Landesverbands der freien Musikinstitute Bayern e. V." bekommen:
Wir haben seit heute die "rote Stufe" der Ampel erreicht.
Laut der neuen Verordnung gilt:
Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Die Maskenpflicht gilt nicht:
- am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
- bei Dienstleistungen, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt
Fazit: Lehrer und Schüler müssen (FFP2-)Maske tragen, sobald sich der Mindestabstand auf unter 1,5 Meter verringert (z.B. beim 4-händig-spielen)
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag
Im Übrigen bleibt es für die außerschulische Bildung bei 3-G, worunter wir Musikinstitute fallen. Demnach bleibt es auch bei "Stufe rot" weiterhin bei dem 3-G-Erfordernis.